Lebensversicherung verkaufen statt kündigen

Lebensversicherungen werden über mehrere Jahre abgeschlossen, doch fast jede dritte Lebensversicherung wird in Deutschland vorzeitig aufgelöst. Die Gründe die Lebensversicherung, die als Altersvorsorge dienen sollte, vorzeitig zu kündigen sind vielfältig.

Die verschlechterte finanzielle Situation des Versicherungsnehmers, hervorgerufen beispielsweise durch Arbeitslosigkeit, Scheidung usw., oder die vorzeitige Tilgung eines Kredites können Beweggründe dafür sein, daß die private Altersvorsorge aufgegeben wird.

Policen werden außerdem nur abgekauft, wenn diese bei einer deutschen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wurden oder es sich um ausländische Policen nach deutschem Recht handelt, zudem dürfen sie nicht abgetreten sein. Direktversicherungen sind ausgeschlossen.

Hohe Kosten bei Stornierungen

Die Stornierung einer Lebensversicherung ist für den Versicherungsnehmer mit hohen finanziellen Verlusten verbunden. Zwar wurde durch den Bundesgerichtshof entschieden, dass zumindest ein Mindestrückkaufswert garantiert werden muss, doch dieser entspricht in der Regel nicht einmal der Summe der eingezahlten Beiträge.

Der Verkauf der Lebensversicherung ist die bessere Alternative. Auf dem deutschen Zweitmarkt werden Kapitallebensversicherungen und in einigen Fällen auch fondsgebundene Lebensversicherungen aufgekauft.

Der Kaufpreis variiert von Käufer zu Käufer und liegt zwischen 2% und 20% über dem Rückkaufswert, der bei der Stornierung der Lebensversicherung erzielt worden wäre. Deshalb sollte man einen Lebensversicherung Vergleich der angebotenen Rückkaufwerte und Leistungen durchführen. Doch nicht alle Lebensversicherungen sind für Policenkäufer gleichermaßen interessant.Über die Lebensversicherung kann man sich hier informieren.

Die Restlaufzeit der Lebensversicherung und die Höhe des angesparten Kapitals sind entscheidend bei der Bewertung des Rückkaufwertes. Das Kaufinteresse steigt, je höher der Rückkaufswert und je geringer die Restlaufzeit ist. Fondsgebundene Lebensversicherungen sind ebenfalls nur schwer zu verkaufen. Das liegt an den hohen Schwankungen, die bei einem Investmentfonds auftreten können und damit eine Bewertung des Rückkaufwertes erschweren.

Die Alternativen der Policenaufkäufer

Versicherungsnehmer können außerdem über Policenvermittler ihre Lebensversicherung verkaufen. Der Vorteil hierbei ist, dass die Police allen potentiellen Käufern angeboten wird. Ziel der Versteigerung ist es, für den Versicherungsnehmer den optimalen Kaufpreis zu erzielen.

Die Kaufabwicklung, über Policenkäufer oder Policenvermittler, erfolgt in der Regel über das Internet und ist unbürokratisch. Um ein kostenloses Angebot zu erhalten, müssen die aktuellen Daten zur Lebensversicherung, die den Versicherungsunterlagen zu entnehmen oder bei der Versicherungsgesellschaft zu erfragen sind, in einem Formular angegeben werden. Einige Policenkäufer verlangen eine Vollmacht und erfragen dann selbst, die für sie relevanten Daten bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

Die Informationen werden dann vom Policenkäufer ausgewertet und der Preis errechnet, bei Interesse wird ein Kaufangebot erstellt. Entspricht das Angebot den Vorstellungen des Versicherungsnehmers erfolgt nach Zusendung der Originalpolice an den Policenkäufer ein verbindlicher Kaufvertrag. Die Auszahlung des Kaufpreises kann erst geschehen, wenn die Versicherungsgesellschaft mit der Übertragung der Lebensversicherung einverstanden ist und dies schriftlich bestätigt hat.

Vorteile für beide Seiten

Vom Verkauf der Lebensversicherung profitieren beide Seiten. Da der Policenkäufer die Beiträge weiterhin bezahlt, bleibt dem Versicherungsnehmer neben dem Veräußerungserlös in den meisten Fällen noch der Todesfallschutz erhalten. Der Vorteil eines Policenkäufers liegt unter anderem im gestiegenen Wert der Police bei Fälligkeit.

Der Veräußerungserlös ist bis zum 31.12.2008 steuerfrei, auch wenn die Lebensversicherung zum 01.01.2005 oder einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen wurde und der Verkauf in den ersten zwölf Jahren erfolgte. Ab dem 01.01.2009 gilt auch hier die Abgeltungssteuer, eine einheitliche Steuer von 25% zuzüglich Solidaritätsbeitrag und Kirchensteuer unter Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrages – einst Steuerfreibetrag -, der 2009 für Alleinstehende 801,00 Euro und für Verheiratete 1.602,00 Euro beträgt.